Katamnese

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Frühestens 1 Jahr nach Behandlungsende findet eine Nachbefragung des ehemaligen Aufenthaltes statt. Die Katamnese stellt eine aussagekräftige Möglichkeit dar, den nachhaltigen Erfolg der Behandlung bzw. Betreuung zu erfassen und weiterführend zu bewerten.


Im PATFAK werden aktuell Katamnesen aus 2 verschiedenen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens erhoben: der Suchtkrankenhilfe und der RPK. 
In beiden Katamnesen werden Informationen zur aktuellen Lebenssituation, zum Verlauf und zu Hilfestellungen während der Zeit nach der Behandlung, aber auch zur Integration ins Arbeitsleben und Lebenszufriedenheit im psychischen und sozialen Bereich unter Berücksichtigung der subjektiven Besonderheiten erfasst.  
Die Katamnese in PATFAK ermöglicht die Befragung und Erfassung auf verschiedenen Wegen: Die Katamnese kann telefonisch, schriftlich bzw. online (per SMS, per EMail) durchgeführt werden. Dabei ist eine differenzierte Auswahl und Ansprache ebenso möglich wie die strukturierte Bearbeitung der einzelnen Prozess-Stufen (logisch unterteilt in 'Fällig', 'Nicht Fällig', 'Offen', 'Beantwortet' usw.). 
Die über den Online-Weg erzeugten Daten werden automatisch dem jeweiligen Aufenthalt zugeordnet und in die Katamnese eingetragen. Über Funktionen der Historie können u.a. Aktionen selektiert und wiederholt werden.

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