zusätzliche Katamnesefragenbogen-Module versenden

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Ab 2022 gilt in der Reha Sucht der neue Katamnesefragebogen. Dieser enthält für alle ab 2021 Entlassenen mindestens das Modul A (Allgemeine Fragen) und je nachdem, welche Diagnosen in der Basisdoku im KDS 3.0 hinterlegt wurden, auch ggf. das Modul B (Fragen zum Konsum von Suchtmitteln), Modul C (Fragen zu Glücksspiel) und/oder Modul D (Fragen zu pathologischem Internetgebrauch).


Die Module B, C und D können nicht abgewählt werden, sobald eine Indikation für den Versand der Module vorliegt. Sind in der Basisdoku entsprechende Diagnosen vorhanden, wird automatisch das entsprechende Modul versandt. Im Einrichtungsbogen ('Konfiguration - Einrichtungsbogen') kann aber festgelegt werden, ob zusätzlich zu den für den Entlassenen relevanten Modulen weitere Module immer oder nach manuellem Hinzufügen versandt werden sollen, auch wenn keine Diagnose vorliegt.

Im Einrichtungsbogen können Sie auf der Karteikarte 'K Katamnese 2022' in den 3 Items die Option 'automatisch und manuell', 'automatisch' und 'immer' wählen. Wählen Sie 'immer', wird das entsprechende Modul, unabhängig von einer Diagnose in der Basisdoku, immer versandt. Wählen Sie 'automatisch', wird das Modul nur dann versandt, wenn eine entsprechende Diagnose in der Basisdoku vorliegt. Wählen Sie 'automatisch und manuell' können Sie in der Akte des Aufenthaltes auf der Lasche 'Katamnese' auf der entsprechenden Karteikarte wählen, ob das Modul versandt werden soll oder nicht.

Beim Ausführen der Aktionen in der Katamneseverwaltung ('Kommunikation - Katamnese') werden für alle ab 2021 Entlassenen nun neben dem Anschreiben auch der jeweilige Katamnesefragebogen mit den relevanten Modulen versandt.

PATFAK erkennt automatisch, ob es sich um einen Entlassenen aus 2020 oder aus 2021 handelt und verwendet bei den in 2021 Entlassenen automatisch den korrekten neuen Katamnesefragebogen.

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