§301 Konfiguration der Abrechnungsschlüssel

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Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form.
Es müssen in PATFAK einige Einstellungen für die Erzeugung von Meldungen und das Einlesen der Meldungen im Rahmen des elektronischen Datenaustausches vorgenommen werden.


Grundsätzliche Informationen zum elektronischen Datenaustausch finden Sie im Artikel '§301 elektronischer Datenaustausch‘, weitere Informationen aber auch in den Artikeln '§301 Konfiguration in den Mandanten Einstellungen', ‘§301 Konfiguration der Leistungsträger‘ und ‘Konfiguration von meldungspflichtigen Unterbrechungen‘.

In den Abrechnungsschlüsseln unter ‘Kataloge - Abrechnungsschlüssel' tragen Sie für die elektronische Übermittlung bei jedem Abrechnungsschlüssel, unabhängig ob ‘BEH‘ oder ‘NKO‘, den 'Entgeltschlüssel §301' ein. Die Entgeltschlüssel erhalten Sie vom Leistungsträger. Um den Entgeltschlüssel eintragen zu können, wählen Sie bitte den Punkt ‘gem. Eingabe‘. Abrechnungsschlüssel, die nicht gemeldet werden sollen, konfigurieren Sie mit dem Punkt 'nicht melden'. Haben Sie einen Abrechnungsschlüssel für den Abzug eines Eigenanteil, der ebenfalls elektronisch übermittelt werden soll, müssen Sie diesen Abrechnungsschlüssel mit dem Punkt 'Eigenanteil' konfigurieren.

Fordern die Krankenkassen auf der Rechnung die Angabe/Ausweisung des Aufnahme- bzw. Entlassungstages, obwohl dieser nicht berechnet werden darf, können Sie dies im Bereich 'Regeln' entsprechend konfigurieren.
Haben Sie die Regel 'Aufnahmetag wird berechnet' angehakt, steht Ihnen zudem die Option 'Entlassungstag in §301 Meldung nennen' zur Verfügung. Haken Sie diese Option an, wird der Entlassungstag nicht berechnet, auf der Rechnung als Behandlungs-/Abrechnungszeitraum aber ausgewiesen.
Haben Sie stattdessen die Regel 'Entlassungstag wird berechnet' aktiviert, steht Ihnen die Option 'Aufnahmetag in §301 Meldung nennen' zur Verfügung. Damit wird der Aufnahmetag nicht berechnet, aber als Behandlungszeitraum auf der Rechnung ausgewiesen.
Haben Sie weder die Regel 'Aufnahmetag wird berechnet' noch 'Entlassungstag wird berechnet' angehakt, steht Ihnen die Option 'Aufnahmetag und Entlassungstag in §301 Meldung nennen' zur Verfügung. Beide Tage werden nicht berechnet, werden aber auf den jeweiligen Rechnungen im Behandlungszeitraum ausgewiesen.
Die genannten Regeln können nur ausgewählt werden, wenn in dem Mandanten der elektronische Datenaustausch aktiviert ist und im Feld 'Entgeltschlüssel §301' die Option 'gem. Eingabe' oder 'Eigenanteil' ausgewählt ist.

Informationen zum Erzeugen von Rechnungen finden Sie im Artikel ‘§301 Rechnungen erzeugen‘.

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