§301 Konfiguration der Leistungsträger

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Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form.
In PATFAK sind daher einige Einstellungen für die Erzeugung von Meldungen und das Einlesen der Meldungen im Rahmen des elektronischen Datenaustausches vorzunehmen.


In den Leistungsträgerdaten unter 'Adressen - Leistungsträger' sind für den Leistungsträger, der für den Datenaustausch nach §301 konfiguriert werden soll, einige Einstellungen vorzunehmen.

Geben Sie zuerst auf der Karteikarte 'Statistikdaten' an, um welche 'Leistungsträgerart' es sich bei diesem Leistungsträger handelt. Die Angabe der Leistungsträgerart steuert u.a., in welcher Form die Entlassart elektronisch an den Leistungsträger übermittelt wird und ob z.B. bei einigen Entlassarten die Angabe des IK der aufnehmenden Einrichtung notwendig ist oder nicht. Darüber hinaus erkennt PATFAK an der Leistungsträgerart 'Krankenkasse' oder 'Ersatzkasse', das kein Entlassungsbericht gemeldet werden darf, sodass auf der Lasche '301 Meldungen' die entsprechende Meldung ausgegraut ist. Sie können die Leistungsträgerart mehreren Leistungsträgern gleichzeitig zuweisen, wenn Sie diese unter 'Adressen - Leistungsträger' im PATFAK Grid mit gedrückter Strg-Taste mehrfachauswählen und mit einem Rechtsklick dann die entsprechende Leistungsträgerart zuweisen. Alternativ können Sie auch mehrfachauswählen und den Button zum 'Bearbeiten' nutzen.

Wechseln Sie nun auf die Karteikarte 'elektronischer Datenaustausch'. Aktivieren Sie dort zuerst die Option 'Datenaustausch mit dem Kostenträger aktivieren', dann stehen Ihnen weitere Eingabe-Optionen zur Verfügung.
Tragen Sie im Feld '§301 Format' ein, in welchem Format die elektronischen Meldungen mit dem Kostenträger ausgetauscht werden sollen.

  • 'XML Standard' nutzen Sie für die Krankenkassen.
  • 'XML DRV Bund' verwenden Sie für die Deutsche Rentenversicherung Bund.
  • 'XML DRV Standard' verwenden Sie für alle anderen Deutschen Rentenversicherungen.
  • 'XML CI' wird ausschließlich in der Cochlea Implant Folgetherapie verwendet.
  • Die Formate 'EDIFACT DRV Bund' und 'EDIFACT Standard' sind veraltete Formate, die seit der Umstellung auf das XML-Verfahren nicht mehr genutzt werden.

Je nachdem, welches '§301 Format' Sie hinterlegt haben, stehen Ihnen nun die von den jeweiligen Leistungsträgern vorgegebenen Meldungstypen zur Verfügung. Eine Übersicht der entsprechenden Meldungstypen pro Leistungsträger finden Sie im Artikel '§301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger'.

Füllen Sie darüber hinaus die Felder 'IK für die Übermittlung', 'IK Geschäftsstelle' aus.
Sollten Sie bei Krankenversicherungen unsicher beim Ausfüllen des 'IK für die Übermittlung' und 'IK Geschäftsstelle' sein, empfehlen wir Folgendes: Da Sie §301 Meldungen der Krankenversicherungen auch empfangen können, wenn die Krankenversicherung noch nicht in PATFAK für den elektronischen Datenaustausch aktiviert ist, empfehlen wir, auf die elektronische Bewilligung zu warten. In der Bewilligung wird das 'Kostenträger-IK' übermittelt und dieses IK übertragen Sie dann in die Felder 'IK der Geschäftsstelle' und 'IK der Übermittlung'. Alle Meldungen (Aufnahmemitteilung, Entlassungsmeldung, Rechnung usw.) müssen an dieses IK gesendet werden.

Prüfen Sie zudem das Feld 'Korrekturwert Zusagetage'. Ob ein Korrekturwert der Zusagetage eingetragen werden muss, erklären wir an folgendem Beispiel:
Bei der elektronischen Übermittlung der Kostenzusage werden vom Leistungsträger in der Regel die Anwesenheitstage mitgeteilt. Dies ist unter Umständen ein Tag mehr, als die in Rechnung zu stellenden Pflegetage. Ist das der Fall, müssen Sie in das Feld 'Korrekturwert Kostenzusage' den Wert '-1' eintragen. Beispiel: Es werden 85 Anwesenheitstage übermittelt. Mit der Funktion: 'Korrekturwert Kostenzusage -1' zieht PATFAK automatisch einen Tag ab. In das Feld 'Dauer' in den Stammdaten auf der Karteikarte 'Behandlung' werden automatisch 84 Tage eingetragen.

Tragen Sie in dem Feld 'zu verwendendes Meldeverfahren' ein, welches der aufgelisteten Meldeverfahren für Ihre Einrichtung zutrifft. Die Option '§301 Abs. 1' verwenden Sie für Krankenhäuser (z.B. Entgiftungen), die Option '§301 Abs. 4' für Rehabilitationseinrichtungen.

Weitere Konfigurationen für den elektronischen Datenaustausch nach §301 finden Sie unter '§301 Konfiguration in den Mandanten Einstellungen', '§301 Konfiguration Abrechnungsschlüssel' und '§301 Konfiguration von meldungspflichtigen Unterbrechungen'.

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