§301 Rechnungen erzeugen

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Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. Darunter fallen u.a. die in PATFAK erstellten Rechnungen an den Kostenträger.


Grundsätzliche Informationen zum elektronischen Datenaustausch finden Sie im Artikel '§301 elektronischer Datenaustausch‘ .

Bitte beachten Sie, dass die Technische Kommission der Gesetzlichen Krankenversicherung folgende Durchführungshinweise zum Versand der Rechnungen vorgibt: Jeder Rehabilitationsfall ist mit der Rechnungsart 'Schlussrechnung' abzuschließen. Nach einer 'Schlussrechnung' sind nur noch 'Nachtragsrechnungen' zulässig. Als 'Nachtragsrechnung' sind nur zusätzlich zu berechnende Entgeltschlüssel, wie z.B. der Minderbelegungszuschlag, zulässig. Wurde versehentlich ein Zeitraum nicht oder falsch berechnet, ist für die 'Schlussrechnung' eine 'Gutschrift' zu erstellen und zu übermitteln. Im Anschluss ist eine neue 'Schlussrechnung' zu erstellen und zu übermitteln, in der der nicht abgerechnete Zeitraum enthalten ist. Wurde der gesamte Abrechnungszeitraum bereits in einer Zwischenrechnung in Rechnung gestellt, ist die Zwischenrechnung gutzuschreiben und eine Schlussrechnung für diesen Abrechnungszeitraum zu erstellen.

Sie können die in PATFAK erzeugten Rechnung mittles des elektronischen Datenaustausches versenden, vorausgesetzt es wurde ein entsprechender Abrechnungsschlüssel konfiguriert. Informationen hierzu finden Sie im Artikel  '§301 Konfiguration der Abrechnungsschlüssel'.

Die Übermittlung der Rechnungen rufen Sie über 'Abrechnung - Fakturierung/Rechnungsdruck' über den Button 'Drucken' auf. Es steht Ihnen ein Einzel-/ oder Seriendruck zur Verfügung. Das Erzeugen der elektronischen Meldung führen Sie über den Button '§301' aus. Im XML-Verfahren ist es möglich, einer Rechnung PDF Anlagen hinzuzufügen. Diese Option steht im 'Einzeldruck' zur Verfügung. Nach dem '§301 Druck' öffnet sich das Fenster zum Anhängen der 'PATFAK Dokumente' oder 'anderer Dokumente'
Beachten Sie hierzu auch die Artikel '§301 Rechnungsversand - Rechnungen im Einzeldruck als PDF-Anhang versenden' und '§301 Rechnungsversand - Rechnungen im Seriendruck als PDF-Anhang versenden'.

Weitergehende Informationen finden Sie unter '§301 Meldungen empfangen und senden'.

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