Ermittlung der Zahl der täglich behandelten Rehabilitanden pro Leistungsträger (#CPT No. 12)

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Um die Zahl der täglich behandelten Rehabilitanden pro Leistungsträger im stationären Bereich für den Nachweis der Ausgleichszahlungen nach § 111d Abs. 2 SGB V der 'Ausgleichszahlungsvereinbarung Vorsorge und Rehabilitation' nach § 3 mit den Krankenkassen zu ermitteln, nutzen Sie die Auswertung der Leistungsträgerverteilung.

Hinweis: Dieser CPT wurde im April 2020 für Sie erstellt. Er ist ein Zeitzeuge der Pandemie und auch gleichzeitig ein Zeitzeuge der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Möglichkeiten in PATFAK und bildet auch die entsprechende Optik zum damaligen Zeitpunkt ab.

Die Auswertung der Leistungsträgerverteilung finden Sie unter 'Auswertung - Auswertung - Feste Auswertung'. Rufen Sie die Karteikarte 'Belegungsmeldung' auf und wählen Sie die 'Wöchentliche Belegungsmeldung'. Die Bezugsgruppe für die Auswertung ist vorbelegt mit den 'im Zeitraum laufenden Aufenthalten'. Den Auswertungszeitraum definieren Sie im Feld 'Zeitraum vom'. Darüber hinaus können Sie alle oder ausgewählte Leistungsträger oder auch bestimmte Leistungsträgergruppen auswerten. Wählen Sie die entsprechende Konfiguration hierfür einfach aus. Mit einem Klick auf den Button 'Ausführen' öffnet sich eine Excel-Tabelle, die für jeden Tag im festgelegten Zeitraum pro Leistungsträger die Anzahl der behandelten Rehabilitanden ausgibt.


Beachten Sie hierzu auch CPT NO. 7 'Abruf der Pflegetage des Jahres 2019 für das DRV-Formular G7170'. Damit können Sie für den Nachweis der Ausgleichszahlungen nach § 111d Abs. 2 SGB V der 'Ausgleichszahlungsvereinbarung Vorsorge und Rehabilitation' nach §2 die 'Ermittlung des Referenzwertes' vornehmen.


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