§301 Anzahl der Verlängerungstage bei ganztägig ambulanten Einrichtungen

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In diesem Artikel werden die notwendigen Konfigurationen für die automatische Berechnung der gemeldeten Verlängerungstage bei ganztägigen ambulanten Einrichtungen beschrieben. 


Da in ganztägig ambulanten Einrichtungen bei Aufenthalten mit Leistungsträgern, bei denen in der 'Leistungsträgerart' 'Krankenkasse' oder 'Ersatzkasse' hinterlegt ist, abweichende Regularien in der automatischen Berechnung der gemeldeten Verlängerungstage gelten, sind folgende Konfigurationen individuell zu berücksichtigen:

  • 'Administration - Mandanten Einstellungen - Einrichtungsdaten': dort ist als 'Art der Einrichtung' die Option 'ganztägig ambulant' zu wählen
  • 'Adressen - Leistungsträger - Statistikdaten': hier ist im Feld 'Leistungsträgerart' die Option 'Krankenkasse' oder 'Ersatzkasse' zu wählen
  • 'Kataloge - Feiertagskalender': in den jeweiligen Feiertagen ist ggf. die Option 'In der Abrechnung berücksichtigen' zu wählen

Für die Erzeugung der §301 Meldung 'Verlängerungsanzeige' oder 'Antrag auf Verlängerung' tragen Sie zunächst unter 'Akte - Stammdaten - Behandlung' das gewünschte Verlängerungsdatum in das Feld 'vor. Entlassung' (Feldname 'VORENTLASS') ein.

Danach wechseln Sie auf die Lasche '§301-Meldungen' und dort auf den Button 'Neue Meldung'. Hier wählen Sie den 'Antrag auf Verlängerung' oder die 'Verlängerungsanzeige'. PATFAK ermittelt dann automatisch aus der Differenz zwischen 'Kostenzusage bis' (Feldname 'ZUSAGEBIS') und 'vor. Entlassung' (Feldname 'VORENTLASS') die Anzahl der zu meldenden Verlängerungstage unter Berücksichtigung folgender Regeln:

  • Wenn als 'Art der Einrichtung'  die Option 'ganztägig ambulant' festgelegt ist und bei dem zugewiesenen Leistungsträger die 'Leistungsträgerart' 'Krankenkasse' oder 'Ersatzkasse' hinterlegt ist, werden die Feiertage automatisch außer Acht gelassen.
  • Wenn als 'Art der Einrichtung' die Option 'ganztägig ambulant' festgelegt ist und bei dem zugewiesenen Leistungsträger weder die 'Leistungsträgerart' 'Krankenkasse' noch 'Ersatzkasse' hinterlegt ist, werden die Feiertage automatisch mitgezählt.

Beachten Sie hierzu auch den Artikel '§301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger', da u.a. bei den Krankenversicherungen die §301 Meldung 'Anzeige einer Verlängerung' nicht zulässig ist.
 

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