Seit dem Update V5.2 kann ich die Diagnosen nicht mehr auf der Lasche E-Bericht eintragen

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Mit dem Update V5.2 wurde der Formularteil des Reha-Entlassungsberichtes überarbeitet. Ab sofort ist nicht nur das neue Feld 'Rollstuhlpflicht' enthalten, sondern es wurde z.B. auch eine Archivfunktion eingeführt. In den Vorversionen war es möglich, die Diagnosen auf der Lasche 'E-Bericht' direkt einzupflegen. Ab sofort ist dies nur noch über die Medizinakte möglich.


Im Video erhalten Sie Informationen, wie Sie Diagnosen in der Medizinakte anlegen und welche Berechtigungen hierfür notwendig sind.

Den Vollbildmodus aktivieren bzw. deaktivieren Sie mit einem Doppelklick auf das Video.

(Hinweis: Beachten Sie, dass sich die Optik der Maske zum Suchen einer ICD-Diagnose mit dem Update V5.4 geändert hat. In diesem Video wird die Vorversion gezeigt, die zum Zeitpunkt des Updates V5.2 genutzt wurde.)


Wenn Sie beim Aufenthalt die Lasche 'E-Bericht' aufrufen, steht Ihnen im Bereich der Diagnosen keine Bearbeitungsfunktion mehr zur Verfügung. Hier werden Ihnen die Diagnosen, die Sie in der Medizinakte hinterlegt und entsprechend als Entlassungsdiagnose gekennzeichnet haben, angezeigt.

Zum Anlegen von Diagnosen wechseln Sie beim Aufenthalt auf die Lasche 'Medizinakte'. Auf der Karteikarte 'Diagnosen' legen Sie über den Button 'Neueingabe einer Diagnose' eine neue an. Wählen Sie über das Fragezeichen hinter dem Feld 'ICD-Schlüssel' aus dem 'Eigenen Katalog' oder dem vollständigen 'ICD-Katalog' die entsprechende Diagnose aus. Nehmen Sie, wenn angezeigt, Eingaben zur Seitenlokalisation, Diagnosesicherheit und am Ende auch zum Behandlungsergebnis vor. Markieren Sie, ob es sich bei dieser Diagnose um eine Aufnahme-, Entlassungs- und/oder Bado-Diagnose handelt. Nur wenn die Diagnose als Entlassungsdiagnose gekennzeichnet ist, wird Sie auf die Lasche 'E-Bericht' übertragen. Speichern Sie die Diagnose mit dem grünen Häkchen. Die ersten 5 als Entlassungsdiagnose gekennzeichneten Diagnosen werden automatisch auf die Lasche 'E-Bericht' übertragen.

Damit Sie in der Medizinakte Diagnosen anlegen können, benötigen Sie eine entsprechende Berechtigung. Zum grundsätzlichen Aufrufen der Medizinakte benötigen Sie das Recht 'Akte - Medizinakte - Lesen'. Für das Lesen, Bearbeiten und Anlegen von Diagnosen benötigen Sie darüber hinaus auch noch die folgenden 3 Berechtigungen: 'Akte - Medizinakte - Diagnosen - Lesen', 'Akte - Medizinakte - Diagnosen - Bearbeiten', 'Akte - Medizinakte - Diagnosen - Anlegen'.

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