erneute Gewährung eines befristeten Corona-Zuschlages bei der Abrechnung von Terminen (#CPT No. 21)

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Auf Grund der Corona-Pandemie gewähren die Kostenträger bei der Vergütung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erneut einen befristeten Zuschlag.

Hinweis: Dieser CPT wurde im Oktober 2022 für Sie erstellt. Er ist ein Zeitzeuge der Pandemie und auch gleichzeitig ein Zeitzeuge der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Möglichkeiten in PATFAK und bildet auch die entsprechende Optik zu diesem Zeitpunkt ab.

Die Abrechnung des Zuschlages könnte wie folgt umgesetzt werden:

  • Konfigurieren Sie einen neuen 'Abrechnungsschlüssel'. Dieser wird über 'Kataloge - Abrechnungsschlüssel - Neuanlage' angelegt. Bitte wählen Sie bei 'Art des Schlüssels' 'NKO‘ und tragen Sie unter 'Vorgabebetrag' den bewilligten Betrag ein. Konfigurieren Sie die 'Sortierfolge im Rechnungsdruck' und ggf. die Angaben für die Fibu Schnittstelle.

Um diesen Betrag in Rechnung zu stellen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

  • Möglichkeit 1: Erfassen Sie in der Abrechnung unter 'Abrechnung - Abrechnungsdaten erzeugen - Einzelbeträge - Neuanlage' den Abrechnungsschlüssel nach dem Einlesen der Termine manuell. Geben Sie dazu die Anzahl der abzurechnenden Termine ein. 
  • Möglichkeit 2: Erstellen Sie eine neue Terminart unter 'Kataloge - Terminarten' und weisen dieser den neu angelegten Abrechnungsschlüssel auf der Karteikarte 'Allgemein' über den Button 'Hinzufügen' im Bereich 'Abrechnungsschlüssel' zu. Tragen Sie diesen Termin bei den Aufenthalten auf der Lasche 'Termine' parallel zu dem Gesprächstermin ein. Beim Erzeugen der Abrechnung wird dieser Termin zusätzlich in Rechnung gestellt.

Zusätzliche Option: Sie können den Abrechnungsschlüssel für den Corona-Zuschlag auch an eine bestehende Terminart hinterlegen. Wählen Sie hierzu unter 'Kataloge - Terminarten' die Terminarten aus, bei denen ein Corona-Zuschlag gezahlt wird. Weisen Sie diesen Terminarten den neu angelegten Abrechnungsschlüssel zusätzlich zu dem bereits vorhanden Abrechnungsschlüssel auf der Karteikarte 'Allgemein' über den Button 'Hinzufügen' im Bereich 'Abrechnungsschlüssel' zu. Beim Erzeugen der Abrechnung wird für Termine, die mit beiden Abrechnungsschlüsseln angelegt wurden, nun auch zusätzlich jeweils der Corona-Zuschlag in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass sich die Änderung nur auf Termine auswirkt, die ab dem Zeitpunkt der Terminartänderung in die Kalender eingetragen werden. Bei bereits vorher eingetragenen Terminen fehlt der Corona-Zuschlag. Ebenfalls muss dies bei einer Beendigung des Corona-Zuschlags berücksichtigt werden. Wenn der Abrechnungsschlüssel für den Corona-Zuschlag an der Terminart wieder herausgenommen wird, aber bereits Termine eingetragen wurden, wird für diese der Corona-Zuschlag noch in Rechnung gestellt.


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