In dem #CPT No 13 - GEWÄHRUNG EINES BEFRISTETEN CORONA-ZUSCHLAGES BEI DER ABRECHNUNG VON TAGESSÄTZEN finden Sie alle Informationen die zumeist für stationäre Einrichtungen gelten.
In dem #CPT NO. 14 GEWÄHRUNG EINES BEFRISTETEN CORONA-ZUSCHLAGES BEI DER ABRECHNUNG VON TERMINEN finden Sie alle Informationen die zumeist für ambulante Einrichtungen gelten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.