Nachberechnung bei Pflegesatzerhöhung oder Pflegesatzreduzierung

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Die Nachberechnung dient zur Berechnung der Differenz zwischen dem alten und dem neuen Pflegesatz. Die Nachberechnung bezieht sich ausschließlich auf bereits abgeschlossene Fakturierungszeiträume.


Für den Fall einer rückwirkende Pflegesatzerhöhung (oder -reduzierung) gehen Sie wie folgt vor:
Prüfen Sie unter 'Abrechnung - Fakturierung/Rechnungsdruck', ob der Zeitraum, den Sie nachberechnen wollen, bereits archiviert ist. Ändern Sie anschließend unter 'Kataloge - Abrechnungsschlüssel' in den betroffenen Abrechnungsschlüsseln den Betrag. Nachberechnungen sind ausschließlich für Schlüssel beginnend mit 'BEH' möglich.
Dann prüfen Sie unter 'Abrechnung - Nachberechnung', ob die Nachberechnung archiviert wurde.
Falls nicht, nehmen Sie den 'Abschluss Nachberechnung' über die Karteikarte 'NEU-ENDE/Verbuchung' vor.

Sie starten die Nachberechnung über 'Abrechnung - Nachberechnung'. Wählen Sie die Karteikarte 'NEU-ENDE/Verbuchung' und klicken auf den Button 'Nachberechnung ermitteln'. In dem sich öffnenden Fenster legen Sie ggf. fest, für welche 'Leistungsträger' und für welche 'Abrechnungsarten (Abrechnungsschlüssel)' die Nachberechnung gestartet werden soll. Außerdem legen Sie hier den 'Zeitraum' für die Nachberechnung fest.
Nachdem Sie alle relevanten Felder ausgefüllt haben, gehen Sie auf 'Nachberechnung starten'. PATFAK ermittelt dann die Differenz zwischen dem alten und dem neuen 'Abrechnungsschlüssel'. Nach der Meldung 'Nachberechnung fertig' kontrollieren Sie die 'Abrechnungssätze' auf der Karteikarte 'Zeitraumbezogene Arten'.

Wenn alles richtig ist, wechseln Sie auf die Karteikarte 'Rechnungen' und erstellen dort über den Button 'Rechnung/Rechnungen erstellen' die Rechnungen.
Über den Button 'Drucken' können Sie die Rechnungen drucken. Bei aktivierter 'Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung' haben Sie über die Karteikarte 'NEU-ENDE/Verbuchung' die Möglichkeit der 'Fibu-Verbuchung'.

Nachdem alles korrekt abgearbeitet wurde, können Sie über die Karteikarte 'NEU-ENDE/Verbuchung' den 'Abschluss Nachberechnung' durchführen. Danach sind keine Änderungen mehr möglich! ACHTUNG: Bei Nutzung der 'Fibu-Verbuchung', sollte der 'Abschluss Nachberechnung' erst durchgeführt werden, wenn die Datei erfolgreich in Ihrem Buchhaltungsprogramm eingelesen werden konnte. Eine erneute Erstellung ist danach nicht mehr möglich.

 

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