Gewährung eines befristeten Corona-Zuschlages bei der Abrechnung von Terminen (#CPT No. 14)

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Auf Grund der Corona-Pandemie gewähren die Kostenträger bei der Vergütung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einen befristeten Zuschlag.

Hinweis: Dieser CPT wurde im September 2020 für Sie erstellt. Er ist ein Zeitzeuge der Pandemie und auch gleichzeitig ein Zeitzeuge der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Möglichkeiten in PATFAK und bildet auch die entsprechende Optik zum damaligen Zeitpunkt ab.

 

Dieser Aktikel ist nicht mehr gültig. Aktuelle Informationen finden Sie unter:

#CPT No. 21 – erneute Gewährung eines befristeten Corona-Zuschlags bei der Abrechnung von Terminen


Die Abrechnung des Zuschlages könnte wie folgt umgesetzt werden:

  • Konfigurieren Sie einen neuen 'Abrechnungsschlüssel'. Dieser wird über 'Kataloge - Abrechnungsschlüssel - Neuanlage' angelegt. Bitte wählen Sie bei 'Art des Schlüssels' 'NKO‘ und tragen Sie unter 'Vorgabebetrag' den bewilligten Betrag ein. Konfigurieren Sie die 'Sortierfolge im Rechnungsdruck' und ggf. die Angaben für die Fibu Schnittstelle.

Um diesen Betrag in Rechnung zu stellen, haben Sie 2 Möglichkeiten.

  • Möglichkeit 1: Erfassen Sie in der Abrechnung unter 'Abrechnung - Abrechnungsdaten erzeugen - Einzelbeträge - Neuanlage' den Abrechnungsschlüssel nach dem Einlesen der Termine manuell. Geben Sie dazu die Anzahl der abzurechnenden Termine ein. 
  • Möglichkeit 2: Erstellen Sie eine neue Terminart unter 'Kataloge - Terminarten' und weisen dieser den neu angelegten Abrechnungsschlüssel auf der Karteikarte 'Zusatzfelder' im Feld 'Abrechnungsschlüssel' durch einen Klick auf das Fragezeichen zu. Tragen Sie diesen Termin bei den Aufenthalten auf der Lasche 'Termine' parallel zu dem Gesprächstermin ein. Beim Erzeugen der Abrechnung wird dieser Termin zusätzlich in Rechnung gestellt.

 


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