erneute Gewährung eines befristeten Corona-Zuschlages bei der Abrechnung von Tagessätzen (#CPT No. 20)

Seite drucken

Auf Grund der Corona-Pandemie gewähren die Kostenträger bei der Vergütung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erneut einen befristeten Zuschlag.

Hinweis: Dieser CPT wurde im Oktober 2022 für Sie erstellt. Er ist ein Zeitzeuge der Pandemie und auch gleichzeitig ein Zeitzeuge der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Möglichkeiten in PATFAK und bildet auch die entsprechende Optik zu diesem Zeitpunkt ab.

Zur Berechnung des Zuschlages gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Konfigurieren Sie einen neuen Abrechnungsschlüssel. Dieser wird über 'Kataloge - Abrechnungsschlüssel - Neuanlage' angelegt. Bitte wählen Sie bei 'Art des Schlüssels' 'BEH' und tragen Sie unter 'Tagessatz' den bewilligten Betrag ein. Konfigurieren Sie die 'Regeln', die 'Sortierfolge im Rechnungsdruck', ggf. 'Kennzeichen1' und ggf. die Angaben für die Fibu Schnittstelle. Sollten Sie die Trägerstatistik nutzen, achten Sie bitte darauf, dass sich je nach Konfiguration die Angabe des 'Kennzeichen1' auf die Anzahl der Pflegetage in der Trägerstatistik auswirkt.
  • Werden Sie von der DRV und von Krankenkassen belegt und tauschen mit beiden Meldungen per Datenaustausch nach §301 aus, benötigen Sie mindestens 2 Abrechnungsschlüssel für den Corona-Zuschlag. Erkundigen Sie sich bitte beim Kostenträger nach dem zu verwendenden 'Entgeltschlüssel §301'.
  • Nutzen Sie für die Abrechnung die 'Abrechnungsgruppen', fügen Sie den neu angelegten 'Abrechnungsschlüssel' den entsprechenden 'Abrechnungsgruppen' unter 'Kataloge - Abrechnungsgruppen' zu. Rufen Sie hierzu die entsprechende Abrechnungsgruppe auf und wählen im unteren Teil des Fensters im Bereich 'Abzurechnende Arten' über den Button 'Abr.Art eingeben' den neu definierten Abrechnungsschlüssel aus. Wiederholen Sie dies bei allen relevanten Abrechnungsgruppen und fügen jeweils den neuen Abrechnungsschlüssel hinzu.
  • Nutzen Sie 'generelle Abrechnungsarten' und keine zusätzlichen Abrechnungsgruppen, können Sie, um den Zuschlag für alle Aufenthalte und alle Leistungsträger berechnen zu können, eine neue Abrechnungsart unter 'Kataloge - Abrechnungsarten' hinterlegen und ggf. zeitlich begrenzen.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes des Corona-Zuschlages müssen Sie ggf. neu angelegte Abrechnungsgruppen bearbeiten und den Zuschlag / die Zuschläge wieder entfernen.


Sie haben Fragen?

Sie erreichen uns unter der Woche
von 8.00 bis 17.00 Uhr unter

+49 4525 4970-0

oder nutzen Sie unser E-Mail-Formular.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Anfrage
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen eingegeben werden.