Coronazuschlag bei der Abrechnung von Tagessätzen beenden (#CPT No.18)

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Auf Grund der Corona-Pandemie haben die Kostenträger bei der Vergütung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einen befristeten Zuschlag gewährt.

Hinweis: Dieser CPT wurde im Juni 2022 für Sie erstellt. Er ist ein Zeitzeuge der Pandemie und auch gleichzeitig ein Zeitzeuge der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Möglichkeiten in PATFAK und bildet auch die entsprechende Optik zum damaligen Zeitpunkt ab.

 

Dieser Aktikel ist nicht mehr gültig. Aktuelle Informationen finden Sie unter:

#CPT No. 20 – erneute Gewährung eines befristeten Corona-Zuschlags bei der Abrechnung von Tagessätzen


Nun lassen die Kostenträger den Corona-Zuschlag zum 30.06.2022, nach den aktuellen Informationen, auslaufen. Sollte sich diese Entscheidung bestätigen, gehen Sie, nachdem Sie die Abrechnung für Juni 2022 fertiggestellt haben und bevor Sie die Abrechnung für Juli 2022 beginnen, folgendermaßen vor:

Die im Artikel 'Gewährung eines befristeten Corona-Zuschlages bei der Abrechnung von Tagessätzen (#CPT No. 13)' vorgenommenen Änderungen bzgl. der Abrechnung müssen rückgängig gemacht werden.

Haben Sie die Anpassung für den befristeten Corona-Zuschlag in den 'Abrechnungsgruppen' vorgenommen, entfernen Sie den dafür hinzugefügten 'Abrechnungsschlüssel' unter 'Kataloge - Abrechnungsgruppen'. Rufen Sie hierzu die entsprechende Abrechnungsgruppe auf und markieren Sie im unteren Teil des Fensters im Bereich 'Abzurechnende Arten' den entsprechenden Abrechnungsschlüssel und entfernen diesen mit dem Button 'Eintrag löschen'. Wiederholen Sie dies bei allen relevanten Abrechnungsgruppen.

Haben Sie die Anpassung für den befristeten Corona-Zuschlag in den 'generellen Abrechnungsarten' vorgenommen, rufen Sie unter 'Kataloge - Abrechnungsarten' die Abrechnungsart zum Bearbeiten auf und tragen Sie im Feld 'bis' das entsprechende Enddatum ein.

 

Hat Ihnen der Kostenträger auch für Begleitpersonen einen Corona-Zuschlag eingeräumt und Sie haben dafür eine neue Abrechnungsgruppe definiert, gehen Sie folgendermaßen vor: Entfernen Sie den hinzugefügten 'Abrechnungsschlüssel' für den Corona-Zuschlag unter 'Kataloge - Abrechnungsgruppen'. Rufen Sie hierzu die entsprechende Abrechnungsgruppe auf und markieren Sie im unteren Teil des Fensters im Bereich 'Abzurechnende Arten' den entsprechenden Abrechnungsschlüssel und entfernen diesen mit dem Button 'Eintrag löschen'. Wiederholen Sie dies bei allen relevanten Abrechnungsgruppen.


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