§301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen

Seite drucken

Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. Die vom Kostenträger erhaltenen Meldungen, können Sie den entsprechenden Akten zuordnen oder aus einer Meldung eine neue Akte generieren.


Führen Sie den elektronischen Datenaustausch über den Redline Data Host aus, finden Sie vorausgehende Informationen unter '§301 Meldungen empfangen und senden'.

Die §301 Meldungen lesen Sie unter 'Kommunikation - §301 Meldungen' ein.
Auf der Lasche 'Neu' stehen Ihnen alle erhaltenen Meldungen für die Zuordnung zur Verfügung. Wählen Sie eine Meldung durch Anklicken aus. Prüfen Sie möglichst vor dem Zuordnen den Inhalt der Meldung auf die enthaltenen Informationen. Über die Meldungsvorschau im unteren Bereich bzw. über den Button 'Druckvorschau' können Sie den Inhalt betrachten. Ebenso bewirkt ein Doppelklick auf eine Meldung das Öffnen der automatischen Druckvorschau.

Sind mehr als ein Mandant mit dem gleichen Institutionskennzeichen (IK) konfiguriert, so ist der Button 'Weiterleiten' freigeschaltet. Über diesen Butto ist es möglich, zuvor markierte Meldungen in den Verarbeitungsbereich eines anderen Mandanten zu übertragen.

Über den Button 'Zuordnen' starten Sie für die ausgewählte Meldung den Vorgang des Zuordnens. PATFAK sucht anschließend automatisch nach dem Aufenthaltsdatensatz, für den diese Meldung eingegangen ist. Werden Übereinstimmungen (Name, Vorname, Geburtsdatum etc) gefunden, werde diese in einem Meldungsfenster angezeigt und mit dem Button 'Übernehmen' kann die Meldung dem Aufenthalt zugeordnet werden.

Ist für das Institutionskennzeichen (IK) des in der Meldung aufgeführten Leistungsträgers mehr als ein aktivierter Leistungsträger in PATFAK angelegt, so ist über ein Meldungsfenster eine Auswahl des zutreffenden Leistungsträgers zu treffen. Dies gilt ebenso, wenn zum IK der Krankenkasse mehr als eine aktivierte Krankenkasse in PATFAK angelegt ist.

Werden bei der Übernahme der Meldung Differenzen zwischen den Inhalten aus der Meldung und den vorhandenen Inhalten des Aufenthaltes festgestellt, so werden diese Informationen in einem Meldungsfenster angezeigt. Die Entscheidung, welche Daten in PATFAK erhalten bleiben oder durch die Daten der Meldung überschrieben werden sollen, treffen Sie durch das Entfernen oder Beibehalten der Haken im Meldungsfenster.

Sollte PATFAK den bereits angelegten Aufenthalt nicht finden, kann dieser über die 'manuelle Suche' gefunden und bei Erfolg die Meldung zugeordnet werden. Wenn kein entsprechender Aufenthalt in PATFAK vorhanden ist, können Sie über den Button 'Neuanlage' einen neuen Aufenthalt in der Planung anlegen. Achten Sie bitte darauf, dass Leistungsträger und Krankenkassen in PATFAK angelegt, aktiviert und mit einem IK konfiguriert wurden, damit diese entsprechend in die Stammdaten des Geplanten angelegt werden können.

Empfangene Meldungen können über den Button 'Löschen' aus PATFAK gelöscht werden. Wir empfehlen Ihnen allerdings, alle Meldungen im Rahmen der Dokumentationspflicht dem entsprechenden Aufenthalt zuzuordnen. Gelöschte Meldungen sind auf der Lasche 'Gelöscht' zu finden und können bei Bedarf über den Button 'Löschungen zurücknehmen' wieder auf der Lasche 'Neu' zur Verfügung gestellt werden. Allerdings ist dies nur solange möglich, bis eine endgültige Protokoll-Löschung in den Mandanten durchgeführt wird.

Haben Sie einen Zahlungsavis erhalten, erfolgt der Druck über den Button 'Information öffnen'. Die daraus entstehende RTF-Datei können Sie per WordPad ausdrucken.

Auf der Lasche 'Importiert' befinden sich alle zugeordneten Meldungen. Haben Sie eine Meldung einer falschen Akte zugeordnet, können Sie über den Button 'Zuordnung zurücknehmen' die Meldung zurücknehmen. Die Meldung kann nun auf der Lasche 'Neu' der korrekten Akte zugeordnet werden.

Die zugeordneten Meldungen finden Sie in der Akte eines Aufenthaltes auf der Lasche '§301-Meldungen'.

Informationen zu den Meldungstypen, die von den unterschiedlichen Kostenträgern empfangen werden können, finden Sie im Artikel '§301 Übersicht der Meldungstypen nach Kostenträger'.

Sie haben leider keine Zugriffsberechtigung. Dieser Artikel ist nur aus der PATFAK Software heraus erreichbar. Bitte melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten an und rufen dann die Infothek auf. Vielen Dank!


Sie haben Fragen?

Sie erreichen uns unter der Woche
von 8.00 bis 17.00 Uhr unter

+49 4525 4970-0

oder nutzen Sie unser E-Mail-Formular.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Anfrage
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen eingegeben werden.