§301 Löschung zurücknehmen

Seite drucken

Im elektronischen Datenaustausch nach §301 können gelöschte Meldungen im Posteingang ('Kommunikation - §301 Meldungen') wieder reaktiviert und die Löschung damit zurückgenommen werden.


Werden unter 'Kommunikation - §301 Meldungen - Neu' eingegangene Meldungen gelöscht, so kann die Löschung bei Bedarf auch wieder zurückgenommen werden.

Auf der Lasche 'Gelöscht' markieren Sie die betreffende Meldung und klicken auf den Button 'Löschung zurücknehmen'. Die wieder hergestellte Meldung steht dann auf der Lasche 'Neu' wieder zur Verfügung.

Sie haben leider keine Zugriffsberechtigung. Dieser Artikel ist nur aus der PATFAK Software heraus erreichbar. Bitte melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten an und rufen dann die Infothek auf. Vielen Dank!


Sie haben Fragen?

Sie erreichen uns unter der Woche
von 8.00 bis 17.00 Uhr unter

+49 4525 4970-0

oder nutzen Sie unser E-Mail-Formular.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Anfrage
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen eingegeben werden.