§301 Bewilligung von Auftragsleistungen durch die DRV, Krankenkasse ist Kostenträger

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Der Datenaustausch nach §301 Absatz 4 SGB V dient der Übermittlung aller für die Abrechnung eines Leistungsfalles erforderlichen Daten in maschineller Form. In besonderen Fällen werden elektronische Bewilligungen durch die Arbeitsgemeinschaften wie WAG, RAG und AGSU erteilt, in denen als Kostenträger die Krankenkasse benannt wird.
In solchen Fällen erhalten Sie von der Rentenversicherung die Bewilligung zu Lasten der Krankenkasse. Sie übermitteln alle Meldungen, mit Ausnahme der Rechnung, elektronisch an die Rentenversicherung. Parallel dazu sind alle Meldungen inkl. der Rechnungen in Papierform an die Krankenkasse zu verschicken, auch wenn Sie bereits mit der Krankenkasse im elektronischen Datenaustausch stehen.
Beim Eingang einer solchen elektronischen Bewilligung ist in der Druckansicht in PATFAK ein Hinweis zu sehen. Zusätzlich ist in der Akte des Aufenthaltes ein weiterer rot hervorgehobener Hinweis in den 'Stammdaten' auf der Karteikarte 'Behandlung' zu sehen. Der Hinweis lautet 'Hinweis! Auftragsleistung, Krankenkasse ist Kostenträger'.


Vorausgehende Informationen finden Sie in den Artikeln 'Elektronischer Datenaustausch §301' und '§301 Meldungen einlesen/zuordnen/Zuordnung zurücknehmen'.

Um das Verfahren bei Bewilligungen von Auftragsleistungen in PATFAK abbilden zu können, gibt es 2 verschiedene Möglichkeiten. Nach derzeitigem Sachstand (10.2021/12.2023) sind die elektronischen Meldungen, mit Ausnahme der Rechnungen, an die bewilligende Rentenversicherung zu verschicken. Parallel dazu sind alle Meldungen inkl. der Rechnungen in Papierform an die Krankenkasse zu verschicken. 

1. Leistungsträger DRV ein zweites Mal anlegen
Legen Sie unter 'Adressen - Leistungsträger' die betreffende DRV ein weiteres Mal an. Achten Sie dabei auf eine eindeutige Bezeichnung z.B. 'DRV mit Auftragsleistungen'. Wählen Sie auf der Karteikarte 'Rechnungsdaten' bei der Auswahl des 'Abweichenden Rechnungsempfängers' den Punkt 'Krankenkasse des Aufenthaltes'.
Wechseln Sie in die Akte des Aufenthaltes auf die Lasche 'Stammdaten - Behandlung'. Tragen Sie dort in dem Feld für die Eingabe des Leistungsträgers die angelegte 'DRV mit Auftragsleistungen' ein.
Diese Lösung bildet die Bewilligung von Auftragsleistungen im Rahmen der Datenübermittlung nach §301 Abs.4 am besten ab.

2. die Rentenversicherung wird als Hauptleistungsträger in den Stammdaten hinterlegt
Um diese Möglichkeit nutzen zu können, ist Voraussetzung, dass Sie mit Abrechnungsgruppen arbeiten.
Öffnen Sie die Akte eines Aufenthaltes und wählen die Lasche 'Stammdaten-Behandlung'. Tragen Sie in dem Feld für die Eingabe des Leistungsträgers die Rentenversicherung als Hauptleistungsträger ein. Damit die Rechnung an die Krankenkasse adressiert wird, tragen Sie in dem Feld 'Nebenkosten LTR' die Krankenkasse ein. Konfigurieren Sie eine zusätzliche Abrechnungsgruppe. Wichtig ist, dass der abzurechnende Pflegesatz in der Abrechnungsgruppe so markiert wurde, dass dieser an den 'Nebenkosten LTR' abgerechnet wird. Bei diesem Verfahren müssen Sie zu Beginn die korrekte Abrechnungsgruppe und den Hauptleistungsträger in den Stammdaten hinterlegen.


Auf Grund der fehlenden Verfahrensgrundlage für den elektronischen Datenaustausch bei Bewilligungen von Auftragsleistungen sind Rechnungskürzungen von Seiten der Krankenkassen nicht zulässig. Ebenso ist es nicht zulässig, dass die Krankenkasse eine zusätzliche elektronische Kostenzusage sendet. Sollte dies trotzdem vorkommen, handelt es sich dabei um einen Fehler von Seiten der Krankenkasse.

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